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Die Glaubenskongregation zu Medjugorje

Die Glaubenskongregation sandte Mgr. Gilbert Aubry, Bischof der Insel Réunion, einen Brief, in dem sie sich klar über Medjugorje äußert. Den Brief erhielt er am 24. Juni und am 25. Juni sandte er ihn an alle Priester und Glaubensgemeinschaften seines Bistums (Rundbrief Nr. C003), um sie mit der neuesten Stellung Roms bekannt zu machen und, falls nötig, die Gläubigen über diesen Vorfall zu informieren.

Glaubenskongregation Vatikan, Palast des Hl. Offizius
Pr. Nr. 154/81-06419 (Abschrift des Originals) 26. Mai 1998
Ihre Exzellenz Mgr. Gilbert Aubry,
Bischof von Saint-Denis auf der Insel Réunion

Exzellenz,

In ihrem Brief vom 1. Januar 1998 stellten Sie dem Dikasterium verschiedene Fragen, die die Stellung des Heiligen Stuhls und des Bischofs von Mostar hinsichtlich der sog. „Erscheinungen“ von Medjugorje wie auch die privaten Pilgerfahrten und die pastorale Fürsorge der Gläubigen, die sich nach Medjugorje begeben, betreffen.
In dieser Hinsicht – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich es nicht für möglich halte, auf jede ihrer Fragen zu antworten – möchte ich vor allem betonen, dass der Heilige Stuhl nicht die Gewohnheit hat, auf der ersten Instanz, eine eigene Stellung zu den angeblichen übernatürlichen Erscheinungen einzunehmen. Deshalb hält sich das Dikasterium hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der bewussten „Erscheinungen“ einfach an das, was die Bischöfe von Ex-Jugoslawien in Zadar am 10. April 1991 erklärten: „…Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann man noch nicht bestätigen, daß es sich hier um übernatürliche Erscheinungen, Offenbarungen handelt. „Nach der Aufteilung Jugoslawiens in verschiedene unabhängige Staaten, fiele es nun auf die Mitglieder der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina, eventuell die Untersuchung dieser Angelegenheit erneut aufzunehmen und, gegebenenfalls, neue Erklärungen zu geben.
Was die Äußerung Seiner Exzellenz Mgr. Peric in einem Brief an den Generalsekretär der „Christlichen Familie“ betrifft, in der es heißt: „meine Überzeugung und meine Stellung ist nicht nur „Non constat der supernaturalitate“ sondern ebenfalls auch „constat de non supernaturalitate“ der Erscheinungen und Offenbarungen von Medjugorje“, sollte man als eine persönliche Überzeugung des Bischofs von Mostar betrachten, der, als Ortsbischof, immer das Recht hat, das auszudrücken, was seine eigene Meinung ist und bleibt.
Um schließlich auf die Pilgerfahrten nach Medjugorje zu sprechen zu kommen, die privater Natur sind, bleibt das Kongregat bei seiner Meinung, dass sie erlaubt sind, solange sie nicht als eine Anerkennung der gegenwärtigen Ereignisse betrachtet werden, die die Kirche noch prüfen muss.

In der Hoffnung, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zumindest auf die wichtigsten Fragen, die Sie dem Dikasterium gestellt haben, gegeben zu haben, verbleibe ich
hochachtungsvoll

Mgr. Tarcisio Bertone

(Sekretär der „Kongregation“, geleitet von Kardinal Ratzinger)

Aus diesem Schreiben ergeht also,

  1. Die Erklärungen des Bischofs von Mostar drücken nichts anderes als seine persönliche Meinung aus. Folglich gelten sie nicht als endgültiges und offizielles Urteil der Kirche, das eine Einwilligung und Gehorsam verlangte.
  2. Man ist verwiesen auf die Erklärung von Zadar, die die Möglichkeit geöffmet lässt für zukünftige Untersuchungen. In Erwartung derselben erlaubt sie private Pilgerfahrten unter pastoraler Begleitung der Gläubigen durch Priester.
  3. Eine neue Kommission wird zweiffellos ernannt werden.
  4. In Erwartung dessen kann sich jeder katholische Pilger nach Medjugorje begeben.

Wir können für diese Erklärung, auf die wir so lange gewartet haben, nur danken.

Daniel Ange

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